Ihr Engagement – individuell wie ihre Wünsche

Als Dachstiftung bündelt die Kölner Universitätsstiftung das bürgerschaftliche Engagement für die Universität zu Köln. Jede Form der Zuwendung ist willkommen – ob für die Universität in ihrer Gesamtheit oder für einzelne Fakultäten und Themen Ihrer Wahl.

Ab einer bestimmten Summe können Sie festlegen, dass Ihre Zuwendung nur für bestimmte Zwecke verwendet wird, z. B. für Leuchtturmprojekte oder für die Nachwuchs- und Talentförderung. Auch können Sie den Verwendungszweck ganz neu initiieren – etwa durch Stiftungsfonds oder eine eigene Unterstiftung, die sich nur um ein Thema kümmert, das Ihnen besonders am Herzen liegt.

Wir freuen uns auf Ihre Wünsche und beraten Sie gerne.

Ihre Möglichkeiten, die Kölner Universitätsstiftung zu unterstützen.

Mit einer Spende leisten Sie einen direkten Beitrag zur Realisierung konkreter Vorhaben der Kölner Universitätsstiftung. Sie unterstützen eines unserer aktuellen Projekte und sehen schnell, was Ihre Spende bewirkt. Anders als bei einer Zustiftung kommt hier die gesamte Summe des Spendenbetrags dem ausgewählten Projekt direkt zugute.

Ab einer bestimten Spendenhöhe haben Sie die Wahl zwischen einer zweckgebundenen oder -ungebundenen Spende. 

Ebenso können Sie entscheiden, ob Sie nur einmalig oder regelmäßig spenden möchten – z. B. per monatlicher Lastschrift oder Dauerauftrag. Fest steht: Regelmäßige Spenden geben Planungssicherheit und ermöglichen der Universität, langfristiger zu planen.

Für jede Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung – denn Spenden an die Kölner Universitätsstiftung können Sie steuerlich geltend machen.

Das Spendenkonto der Kölner Universitätsstiftung:

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE08 3705 0299 0000 7186 51
BIC: COKS DE 33XXX

Sie haben einen runden Geburtstag, feiern ein Jubiläum oder begeben sich in den Ruhestand? Besondere Wünsche haben Sie aber derzeit nicht? Dann empfehlen wir: Rufen Sie anlässlich Ihres persönlichen Ereignisses zu Spenden zugunsten der Kölner Universitätsstiftung auf und fördern Sie so innovative Bildungs- und Forschungsprojekte.

Für jede Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung – denn Spenden an die Kölner Universitätsstiftung können Sie steuerlich geltend machen.

Das Spendenkonto der Kölner Universitätsstiftung:

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE08 3705 0299 0000 7186 51
BIC: COKS DE 33XXX

Bitte geben Sie hier als Verwendungszweck den Anlass an. 

Geben Sie Ihre Spende in das vorhandene Stiftungskapital, sprechen wir von einer Zustiftung. Der Vorteil: Ihre Zuwendung bleibt für immer erhalten.

Die jährlichen Erträge aus dem Gesamtvermögen kommen allen Förderbereichen der Stiftung zugute: der Spitzenforschung, dem Nachwuchs, dem Wissenstransfer, der internationalen und regionalen Vernetzung.

Die Stiftungsgremien wählen dafür die zukunftsfähigsten Projekte aus.

Möchten Sie mit Ihrer Zuwendung zum Beispiel ein spezielles Forschungsgebiet oder auch ein ganz neues eigenes Thema in den Fokus rücken, empfiehlt sich die Gründung einer Treuhandstiftung unter unserem Stiftungsdach. Ab einem Betrag von 1 Mio. Euro verwalten und verwenden wir das Sondervermögen in Ihrem Namen und streng nach Ihren Vorgaben.

Dasselbe gilt für eine Verbrauchsstiftung, die nicht nur Erträge, sondern ihr gesamtes Kapital ausschüttet. Die Laufzeit dafür ist begrenzt und endet spätestens, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder das Kapital aufgebraucht ist – zum Beispiel für die Entwicklung eines bestimmten Medikaments.

Als Alternative zur eigenen Stiftung können Sie Ihre Zuwendung auch in einen Themenfonds geben. Die Einlage wird dann für das von Ihnen bestimmte Anliegen verwendet – als einmalige Spende oder als Zustiftung. Solche Themenfonds sind schon ab 20.000 Euro möglich. 

Sie überlegen die Universität mit einem Nachlass zu bedenken. Hier gibt es die Möglichkeit, die Kölner Universitätsstiftung als Erbin einzusetzen oder ihr ein Vermächtnis zukommen zu lassen. Juristisch gesehen sind das zwei sehr unterschiedliche Dinge. Setzen Sie die Stiftung in Ihrem Testament als Erbin oder Miterbin einer Erbengemeinschaft ein, übernehmen wir Ihre Rechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten. Möchten Sie uns hingegen nur einen bestimmten Vermögenswert überlassen, handelt es sich um ein Vermächtnis. Dafür infrage kommen Geldbeträge, Immobilien oder Wertpapiere, aber auch Nutzungsrechte oder Lebensversicherungen.

Sie möchten mehr dazu wissen? Gerne schicken wir Ihnen unsere Broschüre zur Testamentsgestaltung kostenfrei zu. Einfach per E-Mail bei uns anfordern

Mit einer Spende an die Kölner Universitätsstiftung unterstützen Sie zeitnah wichtige Projekte an der Universität zu Köln. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Fördersumme dort ein, wo sie aktuell am meisten bewirkt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Spende gezielt für ein Projekt zu tätigen, das Ihrem Unternehmen am Herzen liegt. Bei dieser zweckgebundenen Spende berücksichtigen wir gerne Ihren Projektwunsch.

Im Gegensatz zum Sponsoring sind Spenden

  • freiwillig und uneigennützig,
  • kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistungen,
  • nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers zu bewerten.

Selbstverständlich stehen Ihnen für Ihr Engagement auch unsere anderen Möglichkeiten wie eine Zustiftung oder Treuhandstiftung offen.


Ihr steuerlicher Vorteil: Jegliche Zuwendungen an die Kölner Universitätsstiftung können als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – pro Jahr bis zu einer Höhe von

  • 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG).